Daß die Erstellung des Pflichten- oder Lastenheftes in die Sphäre des Auftraggebers gehört, läßt sich mittelbar auch aus § 645 I BGB entnehmen, wonach der Besteller eines Werkes für Anweisungen an den Unternehmer verantwortlich ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)