Die Richter monierten daran, daß der Kunde nach dieser Klausel auch dann mit der Gebühr belastet werden könne, wenn er für die Lastschriftrückgabe gar nicht verantwortlich sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
So tauchen, statt einem Entgelt für die Lastschriftrückgabe die Begriffe Benachrichtigungsentgelt oder Schadensersatz auf.
( Quelle: ZDF Heute vom 01.04.2003)