Laufhütte

  1. Der Vorsitzende Richter Heinrich Laufhütte bemängelte unter anderem, daß das Landgericht nicht hinreichend dargelegt habe, warum 'Dagobert' durch seine Arbeit mit giftigen Lösungsmitteln in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Laufhütte wies auf die bisherige Rechtsprechung des BGH hin, wonach Rechtsbeugung nur bei einem 'elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege' oder 'offensichtlich schweren Menschenrechtsverletzungen' vorliegt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die DDR-Richter nach Maßstäben zu beurteilen, die für die Bundesrepublik üblich seien, betonte der Vorsitzende Richter Heinrich Laufhütte. ( Quelle: Welt 1995)
  4. Der Vorsitzende Richter des BGH- Strafsenats, Heinrich Laufhütte, verteidigte ausdrücklich die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Verfolgung von 'Mauerschützen' und deren Vorgesetzten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)