Allerdings muss eine für die Beschwerdeführer ganz oder teilweise positive Entscheidung nicht unbedingt das Ende des Großen Lauschangriffes bedeuten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2004)
In den vergangenen Jahren hatte sich die FDP der Einführung des Lauschangriffes aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen verweigert.
( Quelle: TAZ 1997)