Leasing-Nehmer

  1. Danach sollen dem Leasing-Nehmer, wie berichtet, 25 Prozent der Leasing-Raten als steuerpflichtiger Gewerbe-Ertrag angerechnet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2003)
  2. Sonst haftet grundsätzlich immer nur der Leasing-Nehmer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)