Leasingnehmer

  1. Denn die Vertragstypen, die das Bürgerliche Gesetzbuch kennt, erfassen die besondere Interessenverteilung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer jeweils nur zum Teil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Zum anderen schlägt sich die zinsgünstige Finanzierung des Objekts durch den Eigenkapitalanteil in Barwertvorteilen, das heißt geringeren Lesingraten für den deutschen Leasingnehmer nieder. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Verantwortungsbewußte Leasinggesellschaften achten darauf, daß alle zwei Jahre eine umfassende Begehung durch die Baumanager der Leasinggesellschaft zusammen mit dem Leasingnehmer erfolgt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Leasingunternehmen übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen diese auf die Leasingnehmer oder aber auch auf Lieferanten ab, wobei letztere zum Beispiel verpflichtet werden, das Kfz bei Vertragsende zum Restwert zu übernehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Beim Immobilien-Leasing als langfristige Vermietung von unbeweglichen Investitionsgütern werden die Objekte vom Vermieter (Leasinggeber) nach dem Bedarf und den Vorstellungen des kommunalen Mieters (Leasingnehmer) angeschafft oder hergestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. So hat der Leasingnehmer stets die Sicherheit, dass er keine während der Vertragslaufzeit ins Grundbuch eingetragenen Verpflichtungen gegen sich gelten lassen zu muss. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  7. Falls das zu bebauende Grundstück dem Investor und Leasingnehmer bereits gehört, schlagen die Leasinggesellschaften eine Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  8. Diese Vorteile werden dem Leasingnehmer über entsprechend niedrigere Leasingraten weitergegeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Dies benachteiligt den Leasingnehmer nicht unangemessen, da er diese vertragliche Regelung und den Verwertungszeitpunkt kennt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Dies gilt auch für den Verkaufserlös des Leasingobjekts an den Leasingnehmer, der gleichsam vorab zur Verfügung steht. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2003)