Leasingvertrages

  1. Bedenken bestehen schließlich auch gegen die vorgesehene Gutschrift des Nettoverwertungserlöses in Höhe von lediglich 90 %, der sich mit den Regelungen für die vertragsgemäße Beendigung des Leasingvertrages nicht vereinbaren läßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Hier ein paar Tipps für die Abwicklung eines Leasingvertrages. ( Quelle: Handelsblatt vom 28.09.2005)
  3. Die Laufzeit des Leasingvertrages muß sich zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA-Zeit) bewegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Denn auch bei Immobilienverträgen ist dem Leasinggeber eine Kündigung des Leasingvertrages nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unmöglich gemacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)