Lebensgrundbedarfs

  1. Komme es zur moderaten Anhebung der Mehrwertsteuer von jetzt 15 Prozent, "dann sollten wir darüber nachdenken, den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für Güter und Leistungen des Lebensgrundbedarfs zu senken". ( Quelle: TAZ 1996)