Lebenskomfort

  1. Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und deren Familien einen "standesgemäßen" Unterhalt zu gewähren, der laut Bundesverfassungsgericht über die Grundbedürfnisse hinaus "ein Minimum an Lebenskomfort" sichert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2005)