Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und deren Familien einen "standesgemäßen" Unterhalt zu gewähren, der laut Bundesverfassungsgericht über die Grundbedürfnisse hinaus "ein Minimum an Lebenskomfort" sichert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2005)