Hintergrund ist ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, in dem die mangelnde Beteiligung der Kommunen bei der Kommunalisierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter als verfassungswidrig gerügt worden war.
( Quelle: )
Zuständig sind die Lebensmittelüberwachungsämter der einzelnen Bundesländer.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.04.2004)