Aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung zum Beispiel geht hervor, dass Tiere aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor Krankheitserregern bei Lebensmittelherstellern nicht erlaubt sind.
( Quelle: Die Zeit (01/2002))
Die Untersuchungen von Bier- und anderen Schäumen werden heute für Brauereien und bei Lebensmittelherstellern genutzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)