Lebensmittelherstellern

  1. Aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung zum Beispiel geht hervor, dass Tiere aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor Krankheitserregern bei Lebensmittelherstellern nicht erlaubt sind. ( Quelle: Die Zeit (01/2002))
  2. Die Untersuchungen von Bier- und anderen Schäumen werden heute für Brauereien und bei Lebensmittelherstellern genutzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)