In den Unionsparteien lebt nach dem Spruch der Verfassungsrichter die Diskussion über einen "stärkeren Schutz des Lebensrechts ungeborener Kinder" wieder auf, die während des Bundestagswahlkampfs weitgehend abgebrochen worden war.
( Quelle: Welt 1998)
Auch die altruistische Rechtfertigung des Lebensrechts, die Hoerster zugesteht, greift beim Embryo nicht, weil sie auf Sympathie mit dem Überlebensinteresse eines Mitmenschen zurückgeht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.06.2002)