Lebensschutzkonzepts

  1. Als wesentliche und unabdingbare Voraussetzungen zur Verwirklichung dieses Lebensschutzkonzepts werden als Vorgaben der Pflichtberatung genannt: Die Beratung soll ergebnisoffen, auf ein Ziel gerichtet sein und zum Lebensschutz ermutigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)