Lebensversicherungs-Beiträge

  1. Das hat zur Folge, daß der Sonderausgabenabzug für die Lebensversicherungs-Beiträge sowie die Steuerfreiheit der Versicherungserträge zu versagen sind, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände nach § 10 II 2 lit. a bis c EStG ist erfüllt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)