Denn anders als bei Bankkonten haben die Sozialbehörden bei Lebensversicherungsverträgen praktisch keinerlei Kontrollmöglichkeiten. tex.
( Quelle: Die Welt vom 08.02.2005)
Beide sollen fünf Mio. DM an Provisionen für den Abschluß von Lebensversicherungsverträgen nicht oder unzureichend versteuert haben.
( Quelle: Welt 1997)
Das bedeutet aber noch lange nicht, Lebensversicherungsverträgen auch rückwirkend das Steuerprivileg zu entziehen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)