Ledige

  1. Fast scheint es so, denn die Grenze von 17900 Euro für Ledige und 35800 Euro für Verheiratete ist nicht gerade sehr hoch angesiedelt. ( Quelle: Die Zeit (21/2003))
  2. Er beträgt derzeit für Ledige 1370 Euro und für ein Ehepaar 2740 Euro. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.05.2004)
  3. Der Verband erklärte am Montag in Bonn, mit der geplanten Senkung der Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage um ein Drittel auf 80 000 Mark für Ledige und 120 000 Mark für Verheiratete werde die "Axt an die letzte Stütze des Wohnungsbaus gelegt". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Ledige Männer, die nach 1990 geboren wurden, erhalten kaufkraftbereinigt im Alter sogar weniger an Rente ausgezahlt, als sie während der Erwerbsphase eingezahlt haben. ( Quelle: Die Welt vom 30.06.2005)
  5. Deshalb konnten Ledige ihre Altersrente mit 65 Jahren nur bis zu 30118 Mark steuerfrei beziehen, Verheiratete bis zu 59229 Mark. Bei früherem Rentenbezug lag der steuerfreie Betrag noch niedriger. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Für Geringverdiener (35 000 Mark für Ledige/ 70 000 für Verheiratete) soll es staatliche Zuschüsse bis 1000 Mark im Jahr (für Steuerpflichtige mit zwei und mehr Kindern geben). ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Ledige Arbeitnehmer, die keine Zuschläge bekämen, hätten nach Angaben des Ministeriums zwischen 172 und 560 Euro mehr in der Tasche. ( Quelle: Yahoo News vom 07.06.2005)
  8. Möglicherweise soll der erhöhte Steuersatz schon ab 130 000 Euro für Ledige und 260 000 Euro für Verheiratete wirksam werden. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 09.11.2005)
  9. Die Einkommensgrenzen für Ehepaare sinken deshalb auf 140000 Euro und für Ledige auf 70000 Euro. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.10.2002)
  10. Dies gilt für Jahreseinkommen ab 13 000 DM für Ledige und 26 000 DM für Verheiratete. ( Quelle: Welt 1998)