Eichel weiter: "Es fällt keinem ein Zacken dadurch aus der Krone, dass er ein bisschen mehr für die Gesellschaft beiträgt, wenn er als Lediger ein Einkommen von 250.000 Euro hat."
( Quelle: Spiegel Online vom 27.06.2005)
Beispiel Steuerreform 1986/1990: Ein Lediger mit einem zu versteuernden Einkommen von 50000 Mark wurde um 3053 Mark entlastet, die vierköpfige Familie nur um 2182 Mark.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Ob man die Zulage bekommt oder nicht, hängt bisher davon ab, ob man als Lediger in der Summe von zwei Jahren mehr oder weniger als 240 000 Mark verdient.
( Quelle: Welt 1999)