Die Fördermittel werden dem jeweiligen Bundesland vom Bund bereit gestellt: Der Zuschuss beträgt 35 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungskosten.
( Quelle: Abendblatt vom 18.01.2004)
Hat das Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme genehmigt, zahlt es auch die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)