Leibholz war nicht nur ein verfassungspolitisch ambitionierter Gelehrter.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Zur Begründung genügte Leibholz ein Satz des Grundgesetzes: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit" (Artikel 21 Abs. Satz 1).
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Es hat, wie der frühere Verfassungsrichter Gerhard Leibholz anmerkte, "kontrollierende und hemmende Funktionen".
( Quelle: Die Welt 2001)