Leibholz

  1. Leibholz war nicht nur ein verfassungspolitisch ambitionierter Gelehrter. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Zur Begründung genügte Leibholz ein Satz des Grundgesetzes: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit" (Artikel 21 Abs. Satz 1). ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Es hat, wie der frühere Verfassungsrichter Gerhard Leibholz anmerkte, "kontrollierende und hemmende Funktionen". ( Quelle: Die Welt 2001)