Leichenfotos

  1. Unterdessen hat ein Brüsseler Gericht im Eilverfahren die weitere Verbreitung einer Zeitschrift mit Grauen erregenden Leichenfotos aus der Dutroux-Akte verboten. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.04.2004)
  2. Die zur Ausstellung "Körperwelten" veröffentlichten Leichenfotos berechtigten nicht zur Durchsuchung aller Redaktionsräume der Zeitschrift "Max", hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2005)