Unterdessen hat ein Brüsseler Gericht im Eilverfahren die weitere Verbreitung einer Zeitschrift mit Grauen erregenden Leichenfotos aus der Dutroux-Akte verboten.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.04.2004)
Die zur Ausstellung "Körperwelten" veröffentlichten Leichenfotos berechtigten nicht zur Durchsuchung aller Redaktionsräume der Zeitschrift "Max", hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2005)