Streng genommen wäre eine solche Vereinbarung wohl als Leihe anzusehen, mithin als unentgeltliche Überlassung, meinen Vermieter-Experten in der Zeitschrift "Das Grundeigentum".
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Allerdings bestehe dann die Gefahr, das Hessen seine Landesförderung einstelle, die laut Gesetz nur für kostenlose Leihe gilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.09.2004)