Dadurch drohten im Versicherungsfall schwerwiegenden Folgen, da die Versicherung die Leistung verweigern könne, warnte die Stiftung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Kommt es deswegen zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung wegen grob fahrlässigen Verhaltens die Leistung verweigern.
( Quelle: Abendblatt vom 17.01.2004)
In besonders schweren Fällen kann der Betroffene auch seine Leistung verweigern, ohne seine Lohnansprüche zu verlieren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2002)
Weiterhin könnte der Betroffene bei schwer wiegenden Vertragsverstößen des Arbeitgebers seine Leistung verweigern.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.07.2001)