Leistungen

  1. Wer zwischen fünfzehn und siebzehn Jahre alt ist, überdurchschnittliche schulische Leistungen vorweist und ein Jahr in Argentinien verbringen möchte, sollte sich bei der gemeinnützigen Kommission für Bildungsaustausch bewerben. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Die Kosten für die Mindestausstattung für Schulanfänger - rund 150 Mark - müssen von den Sozialämtern als einmalige Leistungen übernommen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Dies könne der Fall sein, wenn sich etwa die Leistungen von Versicherungen verzögerten. ( Quelle: Die Welt vom 10.01.2005)
  4. Mit der Neuordnung soll verhindert werden, dass Kassenärzte weiterhin bis zu ein Drittel ihrer Leistungen nicht abrechnen können, da sich ihre Budgets zu schnell erschöpfen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.03.2004)
  5. Denn alles, was an Leistungen großzügig an die mehr oder weniger Bedürftigen ausgeschüttet wird, muss erst einmal verdient werden - von Unternehmern und Arbeitnehmern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.05.2003)
  6. Ondracek befürchtet eine Prozeßlawine, weil sich aus den Zahlungen der Sozialbeiträge kein Anspruch auf Leistungen ergeben soll. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Es müsse eine klare Vertragssprache herrschen, neben einem Mietvertrag in einem Betreuungsvertrag die Abgrenzung der Leistungen deutlicher werden, mehr Informationen im Vorfeld gegeben und mehr. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Nach der Novelle sollen Eltern bis zum 21. Lebensjahr ihrer Kinder unter anderem über Nichtversetzung, Nichtzulassung zu Prüfungen oder Entlassungen aus dem Schulverhältnis wegen mangelhafter Leistungen informiert werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.07.2004)
  9. Grund für das Rentenminus der Frauen: Im Gesetz steht bisher nicht, dass es einheitliche Tarife und Leistungen für beide Geschlechter geben soll. ( Quelle: BILD 2000)
  10. Auch Länder und Gemeinden, die von dem Einnahmerückgang besonders stark betroffen sind, werden vor allem bei den Leistungen für die Bürger sparen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.05.2002)