Leistungsansprüchen

  1. Zudem soll die maximale Laufzeit von Versicherungsverträgen von fünf auf drei Jahre herabgesetzt und das Einklagen von Leistungsansprüchen durch die Kunden erleichtert werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.04.2004)
  2. Insbesondere die Beziehung zwischen Beiträgen und Leistungsansprüchen werde "beinahe bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt". ( Quelle: Welt 1999)