Zudem soll die maximale Laufzeit von Versicherungsverträgen von fünf auf drei Jahre herabgesetzt und das Einklagen von Leistungsansprüchen durch die Kunden erleichtert werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.04.2004)
Insbesondere die Beziehung zwischen Beiträgen und Leistungsansprüchen werde "beinahe bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt".
( Quelle: Welt 1999)