Leistungsausschluß

  1. Unklar bleibe auch, in welchen Fällen sogenannte Begleitkriminalität zum Leistungsausschluß führe. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Zum Leistungsausschluß nach § 11 Nr. 3 AKB hat das OLG Frankfurt (141) entschieden, daß der Beförderungsvorgang jedenfalls dann endet, wenn der Kontakt zwischen Fahrzeug und befördertem Gegenstand unterbrochen wird (etwa durch Abkippen). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)