Die Bau- und Leistungsbeschreibung gilt als zentraler Teil des Bauvertrags, und hier haben immer mehr Mängel und Ungenauigkeiten Einzug halten.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2003)
Bei mehreren in Stichproben geprüften Aufträgen wurden Mängel bei der Leistungsbeschreibung festgestellt.
( Quelle: Spiegel Online vom 14.04.2005)
Die meisten großen Reiseveranstalter haben, allein schon um die Beschwerden gering zu halten, eigene Bewertungskriterien und -symbole für die Leistungsbeschreibung in ihre Kataloge aufgenommen.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.02.2004)