Der geplante Zuschlag beim Kindergeld ermögliche "Sozialhilfeempfängern den Ausstieg aus dem Leistungsbezug".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Selbst Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sich vor diesem Leistungsbezug von der Krankenversicherungspflicht explizit haben befreien lassen, kehren nun wieder automatisch in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
( Quelle: Die Welt vom 24.01.2005)
Viele Bezieher dürften auf Grund eigener Ersparnisse oder von Partnereinkommen sogar ganz aus dem Leistungsbezug ausgegrenzt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.03.2003)
Nach welchen Kriterien der Leistungsbezug erteilt wird, entscheiden die Hochschulen autonom.
( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2003)
Bei 24 Wochen Sperrzeit fliegt man ganz raus aus dem Leistungsbezug.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Zeiten wegen Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug bleiben weiterhin Anrechnungszeiten.
( Quelle: Welt 1996)