Leistungsbezug

  1. Der geplante Zuschlag beim Kindergeld ermögliche "Sozialhilfeempfängern den Ausstieg aus dem Leistungsbezug". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Selbst Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sich vor diesem Leistungsbezug von der Krankenversicherungspflicht explizit haben befreien lassen, kehren nun wieder automatisch in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. ( Quelle: Die Welt vom 24.01.2005)
  3. Viele Bezieher dürften auf Grund eigener Ersparnisse oder von Partnereinkommen sogar ganz aus dem Leistungsbezug ausgegrenzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.03.2003)
  4. Nach welchen Kriterien der Leistungsbezug erteilt wird, entscheiden die Hochschulen autonom. ( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2003)
  5. Bei 24 Wochen Sperrzeit fliegt man ganz raus aus dem Leistungsbezug. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  6. Zeiten wegen Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug bleiben weiterhin Anrechnungszeiten. ( Quelle: Welt 1996)