Die Richter sehen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, weil gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip im Form des so genannten Nettoprinzips verstoßen werde.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Grund dafür ist laut Däke, daß eine Reihe steuerlicher Abzugsregelungen, die das Leistungsfähigkeitsprinzip bei der Besteuerung sichern, als unantastbar zu gelten haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)