Leistungsfreiheit

  1. So hält etwa das OLG Koblenz (98) § 14 AVB Warenkredit 84 für nichtig, weil er eine Leistungsfreiheit des Versicherers vorsieht, wenn der Versicherungsnehmer die ihm obliegenden Saldenmeldungen unterläßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)