Leistungssatz

  1. Wenn ein Arbeitnehmer um 100 Prozent entlastet wird, dann wird ein Arbeitsloser nur um 60 beziehungsweise 67 oder 53 beziehungsweise 57 Prozent entlastet, je nachdem wie hoch sein Leistungssatz ist. ( Quelle: Junge Welt 1999)