Leistungstitel

  1. Es ist davon auszugehen, daß er auch ohne Leistungstitel festgestellte Ansprüche erfüllen wird (vgl. für die öffentliche Hand schon RGZ 129, 31, 34; 152, 193, 198 sowie BAG 8, 333, 334 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)