Leistungstreue

  1. Kann er dies, so ist es dem Leasinggeber nicht unzumutbar, sondern ein Gebot der eigenen Leistungstreue, trotz einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Leasingnehmers am Vertrag festzuhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)