Weiter kann auch Art. 34 GG mit seiner Enthaftung der Beamten gegenüber dem geschädigten Dritten im hoheitl. Bereich keine Leitbildfunktion für die Arbeitnehmeraußenhaftung beigemessen werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dieses Produktionsmodell hatte auch für die Wirtschaftsplaner und -theoretiker in der DDR Leitbildfunktion.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)