Die Leitungswasserversicherung ist zuständig für Schäden durch Lecks, Rohrbrüche, undichte oder verstopfte Rohre.
( Quelle: Welt 1995)
Sollte trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstehen, kommt die Privat- Haftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche und die Leitungswasserversicherung für Rohrbrüche und Leckagen auf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)