Leitungswasserversicherung

  1. Die Leitungswasserversicherung ist zuständig für Schäden durch Lecks, Rohrbrüche, undichte oder verstopfte Rohre. ( Quelle: Welt 1995)
  2. Sollte trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstehen, kommt die Privat- Haftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche und die Leitungswasserversicherung für Rohrbrüche und Leckagen auf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)