Einige schlafen in der Nähe im Schwesternwohnheim in Zimmern, die die Deutsche Leukämieforschungshilfe, Aktion krebskranke Kinder, angemietet hat.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Allerdings wurden die beiden zusätzlich zu Schadensersatzleistungen an verschiedene Nebenkläger sowie an die Deutsche Leukämieforschungshilfe in Höhe von insgesamt 240.000 Mark verurteilt.
( Quelle: TAZ 1993)