Nach einem Beschluß des Arbeitsgerichtes Wuppertal hätte der Betriebsrat zu sieben von 27 Bestimmungen der "Ethik-Richtlinie" - darunter das "Liebesverbot" am Arbeitsplatz - seine Zustimmung geben müssen, bevor sie in Kraft traten.
( Quelle: Die Welt vom 17.06.2005)