Hätte die Lieferantin die Leasingnehmerin richtig beraten, so hätte sie erkannt, daß das Bau-Programm - der zentrale Punkt ihrer Anschaffungsentscheidung - für sie nicht brauchbar war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im vorliegenden Fall hatte eine Firma einer Lieferantin in Dresden einen Verrechnungsscheck der Volksbank Rüsselsheim über 306 250 DM ausgestellt.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)