Bevor nun der Liegenschaftsfond beide Gelände veräußert, müssen zuerst der FNP und anschließend der Bebauungsplan geändert werden.
( Quelle: Die Welt vom 11.06.2005)
Weder die Grundstücksverkäufe noch der geplante Liegenschaftsfond kämen in Gang.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)