Nach dem neuen Gesetz müßten die Ordinarien ab einem Freibetrag von jährlich 120 000 Mark zwischen 20 und 35 Prozent ihrer Liquidationserlöse abführen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ohne diese Fondsübertragungen und Liquidationserlöse sei in diesem Jahr das Mittelaufkommen auf zwei Milliarden Euro und damit die Hälfte des Wertes im Vorjahr zurückgefallen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Steuerersparnisse aus den Verlustzuweisungen in der Investitionsphase, jährliche Ausschüttungen während der Anlagedauer, Liquidationserlöse bei Beendigung der Beteiligung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)