Litigation

  1. Diese Pressemitteilung enthält 'zukunftsbezogene Aussagen' auf der Grundlage der derzeitigen Erwartungen, die unter dem Vorbehalt des "Safe Harbor" innerhalb des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 stehen. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. "Public Litigation" - Prozesse im öffentlichen Interesse - lautet das Zauberwort, mit dem nicht nur die Justiz Indiens, sondern auch die der Nachbarstaaten Bangladesch und Pakistan dem Staat neuerdings Beine macht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Hinweis: Zukunftsbezogene Aussagen in dieser Presseveröffentlichung verstehen sich im Sinne der ,Safe Harbor'-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. ( Quelle: OTS-Newsticker)