Lizenznehmern

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  1. Der Erstverwerter sollte dann von den Lizenznehmern - auch im Ausland - den entstandenen Schaden per Klage zurückholen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.01.2002)
  2. Bei Franchise-Systemen stellt ein Unternehmen seinen Lizenznehmern Markennamen sowie Leistungen wie Vertrieb, Marketing und Schulung zur Vefügung. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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