LohnGrVerz

  1. Von § 2 Abs. 1 TV LohnGrVerz MTB II ausgehend hat das LAG zunächst ausgeführt, bei der tarifrechtl. Beurteilung der Tätigkeit des Kl. sei von dessen überwiegend auszuübender Tätigkeit auszugehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)