Für die Betriebsräte war das die Forderung nach einem 20-prozentigen Lohnabschlag.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)
Ein Lohnabschlag mit der Begründung, die Frauen leisteten leichtere oder weni- ger-[weniger] wertvolle Arbeit, wurde als generelle Schlechterstellung und nicht eindeutig bestimmte Minderleistungsklausel angesehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)