Lohnansprüche

  1. Noch offene Lohnansprüche, Sonderzahlungen und sonstige Vergütungsbestandteile, zu denen auch Überstunden gehören, gehen automatisch auf die Erben über. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.01.2005)
  2. In besonders schweren Fällen kann der Betroffene auch seine Leistung verweigern, ohne seine Lohnansprüche zu verlieren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2002)
  3. Laut Trenkle-Freund hat die Frau, die seit fünf Jahren in Deutschland lebt, noch rund 1500 Euro Lohnansprüche an die Reinigungsfirma. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
  4. Die "Darlehnsverträge" seien nur unterzeichnet worden, um der Bekl. die Konkursvorrechte für diese Lohnansprüche zu verschaffen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)