Noch offene Lohnansprüche, Sonderzahlungen und sonstige Vergütungsbestandteile, zu denen auch Überstunden gehören, gehen automatisch auf die Erben über.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.01.2005)
In besonders schweren Fällen kann der Betroffene auch seine Leistung verweigern, ohne seine Lohnansprüche zu verlieren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.10.2002)
Laut Trenkle-Freund hat die Frau, die seit fünf Jahren in Deutschland lebt, noch rund 1500 Euro Lohnansprüche an die Reinigungsfirma.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
Die "Darlehnsverträge" seien nur unterzeichnet worden, um der Bekl. die Konkursvorrechte für diese Lohnansprüche zu verschaffen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)