Lohnausfallprinzip

  1. Zwar enthält das Lohnausfallprinzip keine Beschränkung dahingehend, ledigl. den Arbeitsanfall am zuvor vom freigestellen Bezirksvertrauensmann besetzten Arbeitsplatz zu messen und für die Vergütung zugrunde zulegen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)