Das Arbeitsgericht Brandenburg erklärte den Streik gegen drohende Lohneinbußen für rechtmäßig.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Aber: Wer bei Krankheit keine Lohneinbußen in Kauf nehmen will, kann wahlweise für 5 Krankheitstage einen Urlaubstag opfern.
( Quelle: BILD 1996)
Die Lohneinbußen der Arbeitskräfte, die in Siemens-Werken zum Einsatz kommen, betragen den Angaben zufolge bis zu einem Fünftel.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.09.2005)