Lohneinbußen

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  1. Das Arbeitsgericht Brandenburg erklärte den Streik gegen drohende Lohneinbußen für rechtmäßig. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Aber: Wer bei Krankheit keine Lohneinbußen in Kauf nehmen will, kann wahlweise für 5 Krankheitstage einen Urlaubstag opfern. ( Quelle: BILD 1996)
  3. Die Lohneinbußen der Arbeitskräfte, die in Siemens-Werken zum Einsatz kommen, betragen den Angaben zufolge bis zu einem Fünftel. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.09.2005)
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