Die geplante Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes hat - entgegen der Auffassung der Koalition - nach Meinung der Rechtsexperten im Handwerksverband auch Folgen für alle tarifvertraglich vereinbarten Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)