Lohnkonto

  1. Der Arbeitgeber muß ein Lohnkonto für den Beschäftigten führen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Hätte ihn sein Arbeitgeber in ein Hotel einquartiert was auch vorkommt wären monatlich nur 25 Mark weniger auf dem Lohnkonto. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)