Der Arbeitgeber muß ein Lohnkonto für den Beschäftigten führen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Hätte ihn sein Arbeitgeber in ein Hotel einquartiert was auch vorkommt wären monatlich nur 25 Mark weniger auf dem Lohnkonto.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)