Nachdem sie wieder gekündigt hatte, klagte Richter erfolgreich auf Lohnnachzahlung für die Wochen des Praktikums.
( Quelle: Handelsblatt vom 24.11.2005)
Aufgrund des Urteils haben die Streikenden Anspruch auf Lohnnachzahlung seit Ausrufung des Streikes am 22. Januar 2002.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2004)