Lohnsteuer-

  1. Die Lohnsteuer- Bescheinigungen sollen vom kommenden Jahr an auf elektronischem Wege von den Arbeitgebern an die Finanzämter übermittelt werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 27.09.2003)
  2. Darüber hinaus/ so stellten die parteigenen Finanzkontrolleure fest - "haperte es im gesamten Unmtersuchungszeitraum sowohl mit der Pünktlichkeit als auch mit der Korrektheit" bei den Abführungen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge. ( Quelle: TAZ 1988)
  3. Die Arbeitgeberin führte zwar Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge ab, zahlte dem Juristen aber nichts, sondern behielt die Fördermittel für sich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)